…bei der Musikschule Petershagen
Unsere Musikschule besteht seit 1992 und wir haben uns zur Aufgabe gemacht, Freude und Spaß an der Musik und am Musizieren für Interessenten jeden Alters zu wecken und zu fördern.
Unsere Schule ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VDM) und garantiert für eine qualifizierte musikalische Ausbildung.
Unseren Schülern stehen ein breit gefächertes Unterrichtsangebot, kompetente und erfahrene Lehrkräfte sowie speziell ausgestattete Unterrichtsräume zur Verfügung.
Wer Interesse am Erlernen eines Instrumentes hat, oder gerne in einem Ensemble mitspielen möchte, meldet sich bitte im Sekretariat der Musikschule, oder klickt auf „Anmeldung & Formulare“ oder „Kontaktformular“ im Menüreiter unserer Webseite.
FAQs
Fragen und Antworten
Eine Instrumentenausleihe ist möglich, aber wir können die Verfügbarkeit des Instruments nicht garantieren. Setzen Sie sich bitte telefonisch über 05707/93 99 384 oder per Mail unter info@musikschule-petershagen.de mit uns in Verbindung. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit die geliehenen Instrumente über den Förderverein günstig zu versichern. Die Musikschule selbst übernimmt keine Haftung für ausgeliehene Instrumente
Wenn ihr es z.B. nicht schafft wöchentlich einen festen Termin wahrzunehmen, empfehlen
wir unsere flexiblen Unterrichtspakete „Musik nach Wunsch“. Es werden 5 oder 10
Unterrichtseinheiten eingekauft. Diese Pakete können dann innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten
genutzt werden. Dabei können die Termine für jede einzelne Unterrichtsstunde individuell
mit dem Lehrer abgestimmt werden.
Leider können wir die Unterrichtsstunde nicht nachholen. Der Instrumentallehrer ist
anwesend und für Dich da auch wenn Du nicht kommst. In Ausnahmefällen z.B. Wegen
Krankheit bieten wir eine Nachholstunde an, allerdings nur wenn Lücken im Stundenplan
sind. Sollten wir eine Unterrichtsstunde ausfallen lassen wird selbstverständlich schnellstens
ein Nachholtermin angeboten. Sprich einfach Deinen Instrumentallehrer an.
An-, Um-und Abmeldungen
1. Anmeldungen zur Musikalischen Früherziehung, zur Musikalischen Grundausbildung, zur
Blockflöten-AG und zum Jekits- und Schulkooperationsunterricht müssen durch die
Erziehungsberechtigten rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres erfolgen. Die Anmeldungen
gelten für die gesamte Dauer der Kurse.
Für die übrigen Unterrichtsfächer können Anmeldungen jederzeit vorgenommen werden.
2. Abmeldungen können durch die Erziehungsberechtigten und den volljährigen Schüler/die
volljährige Schülerin zum Trimesterende (30.04., 31.08. sowie 31.12.) mit der Frist von einem
Monat erfolgen. Abmeldungen wegen langandauernder Krankheit (gegen Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung), bei Wegzug oder in besonders begründeten Ausnahmen sind
unter Einhaltung der Monatsfrist zum Ende eines Monats möglich.
3. Alle An-, Ab-und Ummeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Musikschule zu
richten.
– Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr. Gezahlt wird sie in zwölf Teilbeträgen, also
jeden Monat ein Zwölftel der Jahresgebühr. Das ist für alle Seiten am einfachsten, vor allem
auch dann, wenn es während des Musikschuljahres zu Vertragsveränderungen kommt,
beispielsweise durch einen Wechsel der Unterrichtsform.
– Der Unterricht an der Musikschule wird wöchentlich erteilt, an Tagen, an denen auch die
allgemein bildenden Schulen in NRW unterrichten. Je nach Wochentag kann man so pro Jahr
etwa 37-39 Unterrichtseinheiten wahrnehmen – Grundlage für die Jahresgebühr. Würden
wir auch während der Ferien unterrichten, kämen wir auf jährlich bis zu 52
Unterrichtseinheiten, mit der Folge, dass die Jahresgebühr und somit auch der monatliche
Teilzahlungsbetrag um 30 % höher liegen müssten.
Ja, es gibt unterschiedliche Arten der Ermäßigung:
1.Familienermäßigung/Mehrfächerermäßigung
Nehmen aus einer Familie mehrere Personen am Musikunterricht teil, so wird für das zweite
und jeweils weitere Unterrichtsangebot eine Ermäßigung von 15 % gewährt. Als erstes
Unterrichtsangebot gilt immer das Unterrichtsangebot mit der höchsten Jahresgebühr. Zur
Familie im Sinne dieser Satzung gehören die Eltern sowie deren minderjährige Kinder bzw.
Erziehungsberechtigte mit deren fürsorgepflichtigen minderjährigen Kindern.
2.Sozialermäßigung
Auf Antrag und Vorlage eines aktuellen Bescheides über den Bezug von Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Wohngeldgesetz bzw. bei Vorlage eines
Nachweises über den Erhalt von Kinderzuschlag wird eine Sozialermäßigung in Höhe von
50% gewährt. Dies gilt auch für Personen, die Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder
SGB XII einkommensmäßig gleichstehen. Liegen die Voraussetzungen sowohl der Familien-
/Mehrfächerermäßigung als auch der Sozialermäßigung vor, so werden zunächst die
Familien-/Mehrfächerermäßigung und danach die Sozialermäßigung errechnet.
Anträge auf Familien-/Mehrfächerermäßigung sowie Sozialermäßigung sind schriftlich an die
Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen
besteht nicht. Weitere Einzelheiten findet Ihr in unserer AGB
Sollte für den gewünschten Unterricht keine Lehrkraft frei sein, werdet ihr von uns
kontaktiert und ihr kommt unverbindlich auf die Warteliste. Sobald wir Euch einen
Unterrichtsplatz anbieten können, werdet ihr von uns informiert.
Die Unterrichtsgebühren sind aufgrund einer erstellten Jahresrechnung vierteljährlich
jeweils zum 1.3., 1.6., 1.9., 1.12. eines Jahres zu entrichten.
Gebühren werden auf schriftlichen Antrag anteilig erstattet, wenn der Unterricht im Laufe
eines Schuljahres mehr als drei Mal ausgefallen ist, die Gründe hierfür von der Musikschule
zu vertreten sind und kein Ersatz für den ausgefallenen Unterricht von der Musikschule
geboten wurde. Liegen die Gründe des Ausfalles in der Person des Schülers/der Schülerin,
entscheidet die Schulleitung auf schriftlichen Antrag im Einvernehmen mit dem Schulträger
über die Möglichkeit der anteiligen Erstattung nach Maßgabe des Einzelfalles.