Wie sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?

An-, Um-und Abmeldungen
1. Anmeldungen zur Musikalischen Früherziehung, zur Musikalischen Grundausbildung, zur Blockflöten-AG und zum Jekits- und Schulkooperationsunterricht müssen durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres erfolgen. Die Anmeldungen
gelten für die gesamte Dauer der Kurse.
Für die übrigen Unterrichtsfächer können Anmeldungen jederzeit vorgenommen werden.
2. Abmeldungen können durch die Erziehungsberechtigten und den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin zum Trimesterende (30.04., 31.08. sowie 31.12.) mit der Frist von einem Monat erfolgen. Abmeldungen wegen langandauernder Krankheit (gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung), bei Wegzug oder in besonders begründeten Ausnahmen sind unter Einhaltung der Monatsfrist zum Ende eines Monats möglich.
3. Alle An-, Ab-und Ummeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten.