Warum muss ich die Ferien durchbezahlen?

– Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr.
Gezahlt wird sie in zwölf Teilbeträgen, also jeden Monat ein Zwölftel der Jahresgebühr. Das ist für alle Seiten am einfachsten, vor allem auch dann, wenn es während des Musikschuljahres zu Vertragsveränderungen kommt,
beispielsweise durch einen Wechsel der Unterrichtsform.
– Der Unterricht an der Musikschule wird wöchentlich erteilt, an Tagen, an denen auch die allgemein bildenden Schulen in NRW unterrichten. Je nach Wochentag kann man so pro Jahr etwa 37-39 Unterrichtseinheiten wahrnehmen
– Grundlage für die Jahresgebühr. Würden wir auch während der Ferien unterrichten, kämen wir auf jährlich bis zu 52 Unterrichtseinheiten, mit der Folge, dass die Jahresgebühr und somit auch der monatliche Teilzahlungsbetrag um 30 % höher liegen müssten.

Gibt es Ermäßigungen für den Unterricht?

Ja, es gibt unterschiedliche Arten der Ermäßigung:

1.Familienermäßigung/Mehrfächerermäßigung
Nehmen aus einer Familie mehrere Personen am Musikunterricht teil, so wird für das zweite und jeweils weitere Unterrichtsangebot eine Ermäßigung von 15 % gewährt. Als erstes Unterrichtsangebot gilt immer das Unterrichtsangebot mit der höchsten Jahresgebühr. Zur Familie im Sinne dieser Satzung gehören die Eltern sowie deren minderjährige Kinder bzw. Erziehungsberechtigte mit deren fürsorgepflichtigen minderjährigen Kindern.

2.Sozialermäßigung
Auf Antrag und Vorlage eines aktuellen Bescheides über den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Wohngeldgesetz bzw. bei Vorlage eines Nachweises über den Erhalt von Kinderzuschlag wird eine Sozialermäßigung in Höhe von 50% gewährt. Dies gilt auch für Personen, die Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder SGB XII einkommensmäßig gleichstehen.
Liegen die Voraussetzungen sowohl der Familien-/Mehrfächerermäßigung als auch der Sozialermäßigung vor, so werden zunächst die Familien-/Mehrfächerermäßigung und danach die Sozialermäßigung errechnet.
Anträge auf Familien-/Mehrfächerermäßigung sowie Sozialermäßigung sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht nicht. Weitere Einzelheiten findet Ihr in unserer AGB