Ja, es gibt unterschiedliche Arten der Ermäßigung:
1.Familienermäßigung/Mehrfächerermäßigung
Nehmen aus einer Familie mehrere Personen am Musikunterricht teil, so wird für das zweite und jeweils weitere Unterrichtsangebot eine Ermäßigung von 15 % gewährt. Als erstes Unterrichtsangebot gilt immer das Unterrichtsangebot mit der höchsten Jahresgebühr. Zur Familie im Sinne dieser Satzung gehören die Eltern sowie deren minderjährige Kinder bzw. Erziehungsberechtigte mit deren fürsorgepflichtigen minderjährigen Kindern.
2.Sozialermäßigung
Auf Antrag und Vorlage eines aktuellen Bescheides über den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Wohngeldgesetz bzw. bei Vorlage eines Nachweises über den Erhalt von Kinderzuschlag wird eine Sozialermäßigung in Höhe von 50% gewährt. Dies gilt auch für Personen, die Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder SGB XII einkommensmäßig gleichstehen.
Liegen die Voraussetzungen sowohl der Familien-/Mehrfächerermäßigung als auch der Sozialermäßigung vor, so werden zunächst die Familien-/Mehrfächerermäßigung und danach die Sozialermäßigung errechnet.
Anträge auf Familien-/Mehrfächerermäßigung sowie Sozialermäßigung sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht nicht. Weitere Einzelheiten findet Ihr in unserer AGB