Die Unterrichtsgebühren sind aufgrund einer erstellten Jahresrechnung vierteljährlich jeweils zum 1.3., 1.6., 1.9., 1.12. eines Jahres zu entrichten.
Die Unterrichtsgebühren sind aufgrund einer erstellten Jahresrechnung vierteljährlich jeweils zum 1.3., 1.6., 1.9., 1.12. eines Jahres zu entrichten.