Corona Update 08.03.2021

Liebe Schüler/Innen,

laut der neuen Corona-Schutzverordnung wäre momentan der Präsenzunterricht wieder möglich. Wir haben lange darüber nachgedacht und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir erst nach den Osterferien wieder öffnen, da zur Zeit nicht absehbar ist, ob die Schule aufgrund hoher Inzidenzwerte eventuell auch wieder geschlossen wird. Diese Variante wäre für unsere Musikschule nicht akzeptabel. Weitere Gründe für diese Entscheidung sind:

– Ungefähr 80% unserer Schüler werden wir nach der neuen Verordnung nicht unterrichten können. Dies betrifft alle Schul- und Kita Kooperationen. Hier ist kein Unterricht in homogenen Gruppen möglich.

– Einige Schüler die Präsenzunterricht bekommen könnten, ziehen es vor bis nach den Osterferien abzuwarten, um möglichst viele Kontakte zu vermeiden und dadurch auch ihre Familien zu schützen.

– Im benachbarten Bundesland Niedersachsen und weiteren Bundesländern mit niedrigeren Inzidenzwerten ist ebenfalls bis zum 28. März nur Online-Unterricht möglich.

– Wir hoffen mit einen kontinuierlichen Präsenzunterricht nach Ostern auch wieder mit unserer Ensemblearbeit anzufangen. Ebenso hoffen wir darauf, dass dann auch wieder Schülervorspiele und Teilnahmen an Wettbewerben möglich sind. Dies sind die Instrumente, die den Schülern eine Perspektive geben und die Motivation voran treiben.

Wir freuen uns darauf Euch nach Ostern wieder in voller Präsenz unterrichten zu dürfen und bitten bis dahin um Verständnis.

Eure Musikschule Petershagen

Warum muss ich die Ferien durchbezahlen?

– Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr.
Gezahlt wird sie in zwölf Teilbeträgen, also jeden Monat ein Zwölftel der Jahresgebühr. Das ist für alle Seiten am einfachsten, vor allem auch dann, wenn es während des Musikschuljahres zu Vertragsveränderungen kommt,
beispielsweise durch einen Wechsel der Unterrichtsform.
– Der Unterricht an der Musikschule wird wöchentlich erteilt, an Tagen, an denen auch die allgemein bildenden Schulen in NRW unterrichten. Je nach Wochentag kann man so pro Jahr etwa 37-39 Unterrichtseinheiten wahrnehmen
– Grundlage für die Jahresgebühr. Würden wir auch während der Ferien unterrichten, kämen wir auf jährlich bis zu 52 Unterrichtseinheiten, mit der Folge, dass die Jahresgebühr und somit auch der monatliche Teilzahlungsbetrag um 30 % höher liegen müssten.