Corona Update 08.03.2021

Liebe Schüler/Innen,

laut der neuen Corona-Schutzverordnung wäre momentan der Präsenzunterricht wieder möglich. Wir haben lange darüber nachgedacht und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir erst nach den Osterferien wieder öffnen, da zur Zeit nicht absehbar ist, ob die Schule aufgrund hoher Inzidenzwerte eventuell auch wieder geschlossen wird. Diese Variante wäre für unsere Musikschule nicht akzeptabel. Weitere Gründe für diese Entscheidung sind:

– Ungefähr 80% unserer Schüler werden wir nach der neuen Verordnung nicht unterrichten können. Dies betrifft alle Schul- und Kita Kooperationen. Hier ist kein Unterricht in homogenen Gruppen möglich.

– Einige Schüler die Präsenzunterricht bekommen könnten, ziehen es vor bis nach den Osterferien abzuwarten, um möglichst viele Kontakte zu vermeiden und dadurch auch ihre Familien zu schützen.

– Im benachbarten Bundesland Niedersachsen und weiteren Bundesländern mit niedrigeren Inzidenzwerten ist ebenfalls bis zum 28. März nur Online-Unterricht möglich.

– Wir hoffen mit einen kontinuierlichen Präsenzunterricht nach Ostern auch wieder mit unserer Ensemblearbeit anzufangen. Ebenso hoffen wir darauf, dass dann auch wieder Schülervorspiele und Teilnahmen an Wettbewerben möglich sind. Dies sind die Instrumente, die den Schülern eine Perspektive geben und die Motivation voran treiben.

Wir freuen uns darauf Euch nach Ostern wieder in voller Präsenz unterrichten zu dürfen und bitten bis dahin um Verständnis.

Eure Musikschule Petershagen

Wie sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?

An-, Um-und Abmeldungen
1. Anmeldungen zur Musikalischen Früherziehung, zur Musikalischen Grundausbildung, zur Blockflöten-AG und zum Jekits- und Schulkooperationsunterricht müssen durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres erfolgen. Die Anmeldungen
gelten für die gesamte Dauer der Kurse.
Für die übrigen Unterrichtsfächer können Anmeldungen jederzeit vorgenommen werden.
2. Abmeldungen können durch die Erziehungsberechtigten und den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin zum Trimesterende (30.04., 31.08. sowie 31.12.) mit der Frist von einem Monat erfolgen. Abmeldungen wegen langandauernder Krankheit (gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung), bei Wegzug oder in besonders begründeten Ausnahmen sind unter Einhaltung der Monatsfrist zum Ende eines Monats möglich.
3. Alle An-, Ab-und Ummeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten.